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RAUCHMELDESYSTEME

Rauchmelder retten Leben – Brandschutz und Brandprävention

Die meisten Brandopfer (70 Prozent) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.

Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

Rund 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.

Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

Wichtiger Hinweis

Unter „Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung” versteht die Norm „Räume bzw. Raumgruppen in wohnungsähnlicher Struktur”. Dazu gehören z. B. Hotels und Pensionen o. ä. mit weniger als 12 Gastbetten, Containerräume, Freizeitunterkünfte u. ä., sofern für diese bauaufsichtlich keine anderen Anforderungen an die brandschutztechnische Ausrüstung gestellt werden.
Planung/Einbau

Nur der Einsatz von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 ist zulässig. 230-V-Rauchwarnmelder müssen über eine Notstromversorgung verfügen, z. B. eine Batterie oder einen Akkumulator. Rauchwarnmelder mit Rückstellmöglichkeit eines ausgelösten Alarms sollten bevorzugt werden. Beim Einbau ist ein Rauchwarnmelder pro Raum ausreichend, wenn dieser Raum nicht größer als 60 Quadratmeter ist; bei größeren Räumen sind weitere Rauchwarnmelder erforderlich. 


Bei der Mindestausstattung gemäß der DIN 14676 sind Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren (Rettungswegen) zu installieren. Bei der optimalen Ausstattung sind außerdem alle Wohn- und Hobbyräume, Heizungs- und Werkräume sowie der Keller und der Dachboden mit je einem Rauchwarnmelder zu versehen. In Treppenhäusern oder Räumen mit Galerie ist in der obersten Etage mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. Besser wäre jedoch ein Rauchwarnmelder auf jeder Ebene. In der Küche sind Rauchwarnmelder nur zu installieren, wenn Falschalarme, bspw. durch Wasserdämpfe, auszuschließen sind. Aus diesem Grund sind auch Badezimmer von der Ausstattung mit Rauchwarnmeldern ausgenommen. Generell ist empfehlenswert, alle Räume außer Küche und Bad mit Rauchwarnmeldern auszustatten und einen Rauchwarnmelder auf jeder Ebene zu installieren.
Installation


Rauchwarnmelder sind immer an der Decke in der Raummitte anzubringen, mindestens jedoch 50 cm von der Wand bzw. von Einrichtungsgegenständen entfernt zu installieren. Für besondere Fälle wie L-förmige oder unterteilte Räume als auch Räume mit Unterzügen gibt die Norm detaillierte Empfehlungen für Abstandsverhältnisse und Melderanordnungen. Auch für die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Fluren und Gängen und in zuggefährdeter Umgebung gibt die DIN 14676 Empfehlungen.
Wichtiger Hinweis zur Sicherheit


Wenn eine Warnung außer in dem brandbeaufschlagten Raum bzw. dem Raum, in dem der Melder jeweils installiert ist, zusätzlich an einem anderen Ort als dem alarmgebenden Rauchwarnmelder erfolgen soll – z. B. wenn der auslösende Alarm im Kinderzimmer stattfindet und zusätzlich im Elternschlafzimmer alarmieren soll – müssen vernetzungsfähige Rauchwarnmelder eingesetzt und gezielt miteinander vernetzt werden. Für die Alarmierung an zentraler Stelle zusätzlich zum Rauchwarnmelder wird eine Kleinmelderzentrale empfohlen.
Betrieb des Rauchwarnmelders


Falschalarme („Täuschungsalarme“) können bspw. durch Schweiß-, Säge- oder Lötarbeiten ausgelöst werden. Außerdem können generell Staub bei Baumaßnahmen, Wasserdampf und Kochdämpfe, extreme elektromagnetische Einwirkungen als auch Temperaturschwankungen mit Kondensationsbildung zu Falschalarmen führen. Daher empfiehlt die Norm bei Renovierungen etc. eine Abdeckung der Rauchwarnmelder.
Wartung/Instandhaltung


Der Rauchwarnmelder ist gemäß Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf seine Funktion zu überprüfen. Dazu gehört die Prüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Rauchwarnmelder nicht beschädigt ist; Mängel in diesen Punkten müssen beseitigt, ein beschädigter Rauchwarnmelder muss ausgetauscht werden.
Gleichzeitig ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste. Bei Rauchwarnmeldern mit 230-V-Netzanschluss muss der Probealarm einmal mit und einmal ohne 230-V-Netz durchgeführt werden. Bei Fehlverhalten muss die Batterie ersetzt oder ggf. der Rauchwarnmelder ausgetauscht werden (bei Beschädigung oder starker Verschmutzung).

Austausch von Batterien

Die Batterie des Rauchwarnmelders muss nach Herstellerangaben ausgetauscht werden. Ein Austausch von Batterien muss spätestens dann erfolgen, wenn der Rauchwarnmelder die Batteriestörungsmeldung abgibt. Rauchwarnmelder mit nicht auswechselbaren Langzeitbatterien als Energiespeicher (z. B. Lithiumbatterien) sind nach Herstellerangaben auszutauschen, spätestens jedoch wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.
Austausch von Akkumulatoren

Der Akkumulator bzw. der Rauchwarnmelder mit nicht austauschbarem Akkumulator ist nach Herstellerangaben auszutauschen. Liegen hierüber keine Herstellerangaben vor, so muss der Akkumulator bzw. der Rauchwarnmelder mit nicht tauschbarem Akkumulator spätestens dann ausgetauscht werden, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.